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AGBs Veranstaltungen

Allgemeines

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei UpMedia GmbH (nachstehend Veranstalterin genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend Kunde genannt) und der Veranstalterin zustande.

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages.

Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der UpMedia GmbH gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

Beachten Sie, dass wir die Vorschriften des BAG absolut einhalten.

Wir bitten Sie, die vorliegenden Bedingungen sorgfältig zu studieren.

 

1. Anmeldung, Buchung

Die Anmeldungen können schriftlich, per Mail, per Webformular, per Webshop, telefonisch oder persönlich bei der Veranstalterin getätigt werden.

 

Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die Veranstalterin wirksam.

 

2. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen ihrer Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

 

3. Vertragsabschluss/Buchung

Mit der Entgegennahme der Buchung bei der Veranstalterin kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die Veranstalterin wirksam.

 

4. Preise

Die Preise ersieht man aus der Ausschreibung und/oder der Offerte. Es gilt den Punkt «Detaillierte Aufzählung der Leistungen» zu beachten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist. Bei kostenlosen Angeboten entfallen sämtliche Pflichten bez. der Veranstalterin, mit Ausnahme der Datenschutzrichtlinie.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die Events ist i.d.R. im Voraus zu leisten. Die Events sind bis zu einem Totalbetrag (exklusiv Mehrwertsteuer) von über CHF 8'000.- innert 5 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Die bei Buchung vom Anbieter angegebene Teilnehmerzahl ist für die Berechnung der Kosten verbindlich.

Bei Abmeldung nach Buchung 30 Tage vor dem Event werden 10% des offerierten Betrages zurück vergütet. Bei Nichterscheinen oder Abmeldung von weniger als 30 Tage vor dem Event, werden 100% des offerierten Betrages verrechnet.

Externe Leistungen, Material, Gerätschaften, Transporte und Dienstleistungen, Miete von speziellem Material usw. sind grundsätzlich zu 100% im Voraus zu bezahlen. Dies gilt sofern in der Offerte und/oder Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt ist.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungen zu kürzen, zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt der Kürzung des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich, per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Bei einer Annullierung nach Buchung werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangementkosten in Rechnung gestellt:

- ab Buchung bis 60 Tage vor Event: 30%

- 59–40 Tage vor Event: 50%

- 39–30 Tage vor Event: 80%

- ab 30 Tage vor Event: 100%

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch, späterer Antritt oder verfrühtes Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung oder Datumsänderung der Programme von 40-30 Tage vor dem Event wird durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des offerierten Betrages erhoben. Bei Verschiebungen oder Datumsänderungen später als 30 Tage vor Eventdatum wird durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 25% des offerierten Betrages erhoben. Ab 21 Tagen vor Eventdatum werden 50% Bearbeitungsgebühr verrechnet. Falls die Durchführung nicht mehr möglich ist gelten die Kosten gemäss obigen Annullierungsbedingungen.

 

7. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin

Das Programm kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, Ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten gemäss Ziffer 6. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen.

Zwingende Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um möglichst gleichwertige Ersatzleistung.

 

8. Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer oder das Organisationskomitee der Programme sind verpflichtet, die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstalterin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern und Hilfspersonen, ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von den Aktivitäten auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

9. Beanstandungen

Entstehen Beanstandungen oder Schäden während den Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms für Abhilfe zu sorgen. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen usw. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief und unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege usw. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen sowie verspätete Einreichung der Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.

 

10. Versicherung

Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Die Veranstalterin empfiehlt, je nach Programm, eine Annullierungskostenversicherung. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Unfälle während den Programmen. Die Teilnehmer sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.

 

11. Haftung, allgemein

Die Veranstalterin vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus oder Flugverspätungen werden keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

 

12. Unfälle und Erkrankungen

Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.

 

13. Drittleister

Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleister.

 

14. Sach- und Vermögensschäden

Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen usw. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Auch für Wertgegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

 

15. Fahrlässigkeit

Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin oder deren Angestellten entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist, handelt.

 

16. Generell

Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

 

17. Fotos und Videos, Daten

Wer an einem Anlass der Veranstalterin teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bilder und Videos, welche während dem Anlass aufgenommen werden, durch die Veranstalterin veröffentlicht und zur Eigenwerbung weiterverwendet werden dürfen.

Die Persönlichen Daten werden entsprechend der Datenschutzrichtlinien der UpMedia GmbH behandelt.

 

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Veranstalterin wird der ausschliessliche Gerichtsstand Glarus vereinbart. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft.

 

8753 Mollis, 2019,

Veranstalterin

UpMedia GmbH

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